Helmpflicht auch beim Skifahren
Ab der Skisaison 2025/2026 ist das Tragen eines Helms für alle Skifahrer und Snowboarder auf den Pisten in Italien unabhängig vom Alter obligatorisch.
Wer keinen Helm trägt, muss mit einer Geldstrafe von 150 € rechnen und kann im Wiederholungsfall sogar seinen Skipass verlieren. Das Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit zu verbessern und das Risiko von Kopfverletzungen durch Unfälle oder Kollisionen zu verringern.
Wie funktioniert die Pflicht?
Wer ist betroffen: Die Pflicht gilt für alle, die auf zugelassenen Pisten Ski alpin, Snowboard, Telemark, Rodeln und Ähnliches betreiben.
Wann ist sie in Kraft getreten: Die Pflicht ist mit der Skisaison 2025/2026 in Kraft getreten.
Sanktionen:
Erste Phase: Zunächst wurde auf die Sensibilisierung der Nutzer gesetzt.
Sofortige Sanktionen: Wer ohne Helm erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 150 € rechnen.
Sanktionen bei Wiederholungsfällen: Bei wiederholten Verstößen wird zusätzlich zur Geldstrafe der Skipass für einen Zeitraum von 1 bis 3 Tagen gesperrt.
Helmtyp: Es müssen zugelassene Helme verwendet werden, die speziell für Wintersportarten geeignet sind. Helme für andere Sportarten (z. B. Radfahren oder Bergsteigen) sind nicht zulässig, da sie nicht das für Skipisten erforderliche Schutzniveau gewährleisten.
Glossario
